Kosten
Die Leistungen der Praxis können von gesetzlich Krankenversicherten, privat Krankenversicherten und Selbstzahlern in Anspruch genommen werden.
Atteste und Gutachten werden von den Krankenkassen i. d. R. nicht bezahlt und müssen dann von Ihnen selbst übernommen werden.
Denken Sie bitte bei Behandlungsbeginn und bei jedem Quartalsbeginn an Ihre Krankenversichertenkarte. Diese ist wichtig, damit Ihre Krankenkasse die Kosten der Behandlung in unserer Praxis übernimmt. Falls Sie diese einmal vergessen haben, bitten wir Sie, uns Ihre Karte innerhalb von 10 Tagen nachzureichen. Ansonsten müssen Sie ggfs. die Kosten selbst tragen. Dies möchten wir gerne vermeiden.
Denken Sie bitte bei Behandlungsbeginn und bei jedem Quartalsbeginn an Ihre Krankenversichertenkarte. Diese ist wichtig, damit Ihre Krankenkasse die Kosten der Behandlung in unserer Praxis übernimmt. Falls Sie diese einmal vergessen haben, bitten wir Sie, uns Ihre Karte innerhalb von 10 Tagen nachzureichen. Ansonsten müssen Sie ggfs. die Kosten selbst tragen. Dies möchten wir gerne vermeiden.